Wie in unserem Schulprogramm festgelegt, sollen unsere Schüler*innen Spaß an der Bewegung bekommen und Werte wie Teamgeist, Fairness, Toleranz und Leistungsbereitschaft besonders geschult werden. Dies ist auch im Berliner Schulgesetz §3 Absatz 7 hervorgehoben. Daher ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen regelmäßig am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen und dabei angemessene Sportkleidung tragen, die ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt.
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, bitte achten Sie und achtet Ihr auf Folgendes:
Zur Sportkleidung gehören Sportschuhe, ein Sporthemd und eine Sporthose. Für den Schwimmunterricht ist eine entsprechende Badebekleidung mitzubringen. Die Schüler*innen bringen Sportkleidung als Wechselkleidung mit.
Das Tragen von Schmuck ist im Sportunterricht nicht erlaubt. Halsketten, Ohrringe und -stecker, Uhren und Ringe müssen abgelegt werden.
Als Kopftuch darf nur ein eng anliegendes Untertuch mit Nackenbindung (Hals frei, ohne Würgemöglichkeit), ohne Nadeln und Stirnscheibe getragen werden.